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Neue Anzeigen im Serviceportal

Die Grafik zeigt einen Arbeiter mit eingegipsten Arm

(© KonzeptQuartier / DGUV)

Ab dem 04.03.2024 stehen neue Online-Formulare für die elektronischen Anzeigen von Arbeitsunfall, Schülerunfall und Verdacht auf eine Berufskrankheit im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung. Die neuen Formulare setzen die Anforderungen der 2023 verabschiedeten Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) um. 

Nach Absenden des Onlineformulars für die jeweilige Unfallanzeige wird ein PDF-Dokument erstellt, das an die neue UVAV angepasst ist und die Vorgaben der Barrierefreiheit erfüllt. Es wird automatisch an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt. Auf Wunsch des Unternehmens kann die Unfallanzeige über das Serviceportal auch direkt an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet werden. 

Im Zuge des Online-Zugangsgesetzes stellt die gesetzliche Unfallversicherung bereits seit dem Jahreswechsel 2022/2023 mehr als 30 Serviceleistungen online zur Verfügung. Auch über das Bundesportal (www.bund.de) können die Serviceleistungen abgerufen werden. Versicherte und Unternehmen werden über das Serviceportal direkt auf die digitalen Angebote ihrer zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. 

Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot für Versicherte und Unternehmen. Parallel dazu bleiben die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zunächst erhalten. Für Unternehmen gilt: Ab dem 01.01.2028 können Arbeitsunfälle, Schülerunfälle und der Verdacht auf eine Berufskrankheit ausschließlich auf digitalem Weg an die Unfallversicherungsträger gemeldet werden.